backpacking australien

Backpacker Tax in Australien: Was ist los?

09.03.2017 Aus Von mwiersema

Ende 2016 schreckte eine Nachricht die internationale Backpacker-Gemeinde auf: Australien, eines der Traumziele gerade europäischer Jugendlicher, führt zum 1. Januar 2017 eine Backpacker-Steuer ein. Was aber hat es konkret damit auf sich? Natürlich wird nicht jeder Urlauber, der mit einem Rucksack nach Australien einreist, mit einer Einreisesteuer belegt.

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Bei der sogenannten Backpacker Tax handelt es sich um eine Einkommensteuer von 15%, die ab 2017 auf Einkünfte auch aus kurzfristiger und geringfügiger Arbeit erhoben wird. Davon sind überdurchschnittlich viele junge ausländische Reisende betroffen, die in Australien zum Beispiel bei der Obsternte helfen um den Aufenthalt zu finanzieren. Ursprünglich hatte die australische Regierung eine Steuer von 32,5% geplant, d.h. von den ohnehin nicht allzu üppigen Einkünften wäre ein Drittel für die neue Steuer abgezogen worden. Nach heftigen Protesten australischer Obstbauern und junger Backpacker wurde die Steuer immerhin auf 15% gesenkt.

Bislang galten für ausländische Besucher die gleichen Regeln wie für Australier, wonach die ersten 18.200 australischen Dollar pro Jahr steuerfrei sind. Da Das Einkommen für Backpacker im Schnitt bei etwa 13.000 AUD liegt, mussten sie bislang keine Steuern zahlen. Durch die Neubewertung des 12-Monate Working Holiday-Visums müssen sie jetzt jedoch ab dem ersten verdienten Dollar bereits Einkommensteuer zahlen. Betroffen sind die beiden Visa Typen 417 (Working Holiday Visa) und 462 (Work and Holiday Visa) für junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren, die einen längeren Urlaub in Australien mit Nebenjobs verbinden möchten. Wer mehr als 37.000 AUD pro Jahr verdient, wird regulär besteuert.

Worauf müssen Backpacker jetzt achten?

Australische Arbeitgeber müssen sich auf der Website der australischen Finanzbehörden registrieren, damit die von ihnen beschäftigten Backpacker in den Genuss der reduzierten Einkommensteuer von 15% kommen. Sind sie nicht registriert, werden ihre Aushilfskräfte wie normale ausländische Arbeitnehmer mit 32,5% besteuert. Wer also in den kommenden Monaten in Australien jobben möchte, sollte unbedingt vorab mit dem Arbeitgeber klären, dass die reduzierte Einkommensteuer zum Tragen kommt. Einige positive Nachrichten gibt es jedoch auch: So wurde das Höchstalter für ein Working Holiday Visa von 30 auf 35 Jahre angehoben und die Visumgebühren um 50 AUD auf 390 AUD gesenkt.

Ob sich die Besteuerung für Backpacker als Eigentor für den australischen Tourismus herausstellen wird, bleibt abzuwarten. Aktuell sind viele kritische Stimmen zu hören, wonach Backpacker lieber nach Neuseeland oder Kanada ausweichen. Dabei erhebt Neuseeland ironischerweise schon länger Steuern auf die Einkünfte ausländischer Working Holiday-Besucher. Diese liegen aktuell bei 11,95% bei einem Einkommen bis zu 14.000 Neuseeländische Dollar und bei 18,95% bei einem Einkommen zwischen 14.001 und 48.000 NZD (also sogar noch mehr als in Australien). Auch in Kanada werden Einkünfte aus einem Working Holiday-Aufenthalt besteuert und zwar mit 17%. Insofern lässt sich sagen, dass Australien mit den beiden anderen beliebten Backpacker-Zielen lediglich gleich zieht.