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Ärger unterwegs: So helfen Botschaften und Konsulate

23.03.2015 Aus Von mwiersema

Für Reisende ist es der ultimative Albtraum: Ein Taschendieb hat sich mit der Handtasche oder dem Rucksack davon gemacht und nun sind Pass, Geld und Kreditkarte weg. Was tun? Die deutsche Botschaft im jeweiligen Reiseland ist der erste Ansprechpartner für Ärger jeder Art – auch bei einer Verhaftung im Ausland. Allerdings ist die

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Hilfe begrenzt – so bietet die Botschaft weder großzügiges Bargeld oder eine Übernachtungsmöglichkeit.

Hilfe nach einem Diebstahl

Wenn „nur“ der Pass gestohlen oder verloren wurde, stellt die Botschaft oder das Konsulat ein Ersatzdokument aus, das zumindest die Heimreise ermöglicht. Wurde der Pass am letzten Tag oder gar erst auf dem Flughafen gestohlen, müssen sich die Reisenden jedoch darauf einstellen, dass der originale Flug nicht genommen werden kann, denn die Ausstellung kann dauern – auch Botschaften haben am Wochenende geschlossen.

Ist alles weg, bietet die Botschaft die Möglichkeit, zuhause anzurufen und sich von der Familie oder guten Freunden Geld per Direkttransfer schicken zu lassen. Sollte keiner erreichbar sein, zahlt die Botschaft auch Überbrückungsgeld – das jedoch später zurückgezahlt werden muss. Unter bestimmten Umständen zahlt die Botschaft auch für ein neues Flugticket nach zuhause, das später ebenfalls wieder erstattet werden muss.

Konflikte mit dem örtlichen Gesetz

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Nicht selten kommen Urlauber mit dem örtlichen Gesetz in Konflikt – sei es aus Unwissenheit, aus schierer Dummheit oder weil sie die Finger nicht von Drogen lassen konnten. Wer verhaftet wurde, hat grundsätzlich das Recht, die eigene Botschaft anrufen zu dürfen. Diese kann dann einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt und ggf. einen Dolmetscher einschalten und die Verwandten zuhause verständigen. Allerdings ist die Botschaft NICHT befugt, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen oder Kautionen zu zahlen.

Wurde ein Urlauber im Gastland in einen Autounfall verwickelt, hält die Botschaft eine Liste mit den entsprechenden Auslandsvertretungen der deutschen Versicherungsgesellschaften bereit und kann auch hier notfalls einen Anwalt empfehlen.

Übrigens: Selbst wenn die Botschaft geschlossen ist, steht in der Regel eine Notfall-Hotline zur Verfügung, die auf der Website angegeben ist. Einfach bei Google & Co. „Deutsche Botschaft Thailand“ (oder das jeweils benötigte Land) eingeben und auf der Website die Notrufnummer suchen. Wer in einem ganz exotischen Land gestrandet ist, in dem es keine deutsche Botschaft gibt, wohl aber Vertretungen anderer EU-Länder, kann sich im Notfall auch an diese wenden.

Die Botschaft als Ansprechpartner beim Verschwinden eines Reisenden

Sollte ein Reisender spurlos verschwinden, ist die Botschaft ebenfalls der beste Ansprechpartner. Dies gilt z.B. wenn zwei Backpacker zusammen unterwegs sind, einer abends alleine nochmal „weggehen“ will und am nächsten Morgen verschwunden ist. Auch wenn sich ein Alleinreisender über längere Zeit nicht zuhause meldet, können die Verwandten zuhause die Botschaft im jeweiligen Land benachrichtigen. Diese schaltet dann die Polizei vor Ort ein, um die verschwundene Person zu finden.

Was die Botschaft NICHT tut

Wer sein letztes Hemd beim Würfelspielen verzockt, die Hotelrechnung nicht bezahlt oder seinen Flug nach Hause verpasst hat, braucht von der Botschaft keine Hilfe zu erwarten. Im besten Fall bieten sie auch hier die Möglichkeit, einen Anruf nach Hause zu tätigen um sich Geld schicken zu lassen, mit dem offene Rechnungen bezahlt und neue Flugtickets gekauft werden. Botschaften sind jedoch keine Babysitter für unverantwortlich handelnde Reisende!